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Auszug - Unterstützungskonzept für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Stadt Augsburg "Jugendliche im öffentlichen Raum - öffentliche Plätze jugendgerecht gestalten"; Teil 1 - Beauftragung und Finanzierung für die Bedachung zweier Projekte sowie Öffnung von Freiflächen bei Jugendhäusern  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 17.05.2021 Status: öffentlich
Zeit: 14:04 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/21/05948 Unterstützungskonzept für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene der Stadt Augsburg
"Jugendliche im öffentlichen Raum - öffentliche Plätze jugendgerecht gestalten"; Teil 1 - Beauftragung und Finanzierung für die Bedachung zweier Projekte sowie Öffnung von Freiflächen bei Jugendhäusern
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und vorbehaltlich der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, im Sinne einer „Jugendgerechten Kommune“, an zunächst zwei noch näher zu benennenden Treffpunkten im Bärenkeller, Sozialregion Nord und Stadtjägerviertel, Sozialregion Mitte für junge Menschen zwischen 13 und 27 Jahren, Bedachungen zu errichten und hierfür finanzielle Mittel bereit zu stellen. Dabei sollen sozialräumliche Situationen und besondere Bedarfe in Quartieren für Jugendliche bei der Standortauswahl mitberücksichtigt werden.

 

2. Die Koordination und die Federführung der Umsetzung übernimmt das Amt für Kinder, Jugend und Familie in Abstimmung mit den Trägern von Streetwork, dem ordnungsrechtlichen Jugendschutz und dem Büro für kommunale Prävention.

 

 

3. An einem der zwei Standorte, dem Bärenkeller, wird der Bedarf an einem überdachten öffentlichen Ort im Rahmen eines schon begonnenen Beteiligungsprozesseses erhoben. Die Errichtung des Unterstandes ist gemeinsam mit Jugendlichen zu planen und zu organisieren. Für die Errichtung der Dächer werden die vorgeschlagenen Finanzmittel uneingeschränkt eingesetzt. Die Jugendlichen entscheiden selbst wie sie die zur Verfügung stehenden Finanzmittel nutzen.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Öffnung der Freiflächen von Jugendhäusern mit den Trägern der Jugendarbeit zu erarbeiten. Der abgestimmte Konzeptentwurf wird mit den finanziellen Auswirkungen im Jugendhilfeausschuss vorgestellt und zur Abstimmung vorgelegt.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

16

Abstimmung:

einstimmig