Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Ergebnisse der „Studie über die wirtschaftlichen Auswirkungen verschiedener energetischer Standards in Augsburg“ des Institut Wohnen und Umwelt GmbH (IWU) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) den „Standard für energieeffizientes Bauen und Sanieren bei der Stadt Augsburg“ gemäß der Studie des IWU bei allen zukünftig geplanten Neubau- und Sanierungsmaßnahmen städtischer Liegenschaften [Wohngebäude und beheizte oder gekühlte Nichtwohngebäude, ohne sonstige Rechtsträger der Stadt Augsburg (rechtsfähige Stiftungen oder Sonderrechtsformen wie Eigenbetriebe, Treuhandvermögen, etc.)] zur Anwendung zu bringen. Sollten bei der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden aus architektonischen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen sowie beim Neubau und der Sanierung von Wohn- und Nichtwohngebäuden aufgrund von Restriktionen bei der Wärmeversorgung Ausnahmen von den Anforderungen des Energiestandards erforderlich werden, so sind diese zu begründen. Kriterien für die praktische Umsetzung des Energiestandards (z.B. Qualitätssicherung) sowie für die Bewertung und anschließende Überprüfung der Umsetzung von Ausnahmen sind von der Verwaltung noch im Detail zu erarbeiten. Für laufende Baumaßnahmen, die sich nach der HOAI bereits in der Leistungsphase 2 oder später befinden, ist die Anwendung des Standards nicht verbindlich.
b) die Möglichkeiten einer Anwendung des „Standard für energieeffizientes Bauen und Sanieren bei der Stadt Augsburg“ (gemäß der Studie des IWU) bei den Neubau- und Sanierungsvorhaben der Wohnbaugruppe Augsburg (Geschosswohnungsbau, insbesondere öffentlich geförderter Wohnungsbau) zu prüfen und das Ergebnis den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass erforderliche Ausnahmen bei Sanierungsvorhaben im Rahmen des architektonisch, technisch und wirtschaftlich möglichen dargestellt werden, unter Beachtung des Hauptauftrags, bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Kriterien für die praktische Umsetzung des Energiestandards (z.B. Qualitätssicherung) sowie für die Bewertung und anschließende Überprüfung der Umsetzung von Ausnahmen sind von der Verwaltung noch im Detail zu erarbeiten.
c) die Möglichkeiten einer Anwendung des Standards für energieeffizientes Bauen und Sanieren bei der Stadt Augsburg im Rahmen der Verhandlung von Grundstücksüberlassungsverträgen (aufgegliedert nach Gewerbe/Industrie und Wohnen), bei sonstigen Rechtsträgern der Stadt Augsburg (rechtsfähige Stiftungen oder Sonderrechtsformen wie Eigenbetriebe, Treuhandvermögen, etc.) sowie bei städtebaulichen Verträgen dem Grunde nach zu prüfen und das Ergebnis den zuständigen Gremien zu gegebenem Zeitpunkt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ausgenommen hiervon sind Wohnbaugrundstücke, die im Rahmen der „Vergabe- und Förderrichtlinie für stadteigene Wohnbaugrundstücke" vergeben werden.
d) private und gewerbliche Bauherren im Rahmen der städtischen Energieberatung durch Veranstaltungen und andere geeignete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit über den „Standard für energieeffizientes Bauen und Sanieren bei der Stadt Augsburg“ zu informieren und zu dessen Anwendung bei eigenen Bauvorhaben zu motivieren.
3. Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für einen „Augsburger Standard für klimagerechtes und nachhaltiges Bauen und Sanieren“ vom 09.02.2018 ist mit dieser Vorlage geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Der Antrag von Herrn Vollmar auf eine neue Formulierung von Ziffer 2 a) 1. Satz, wird abgelehnt. Abstimmungsergebnis Antrag Herr Vollmar
Abstimmungsergebnis Beschlussvorlage BSV/21/05797
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||