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Auszug - Dringlichkeitsantrag der AfD vom 16.03.2021 zum Thema "Gewerbesteuer um 25% senken - Gewerbe entlasten und unterstützen"  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 6.1
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 18.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:40 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
DAN/21/05735 Dringlichkeitsantrag der AfD vom 16.03.2021 zum Thema "Gewerbesteuer um 25% senken - Gewerbe entlasten und unterstützen"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Dringlichkeitsantrag der Fraktionen (nichtöffentlich)
Referent/Initiator:AfD Stadtratsfraktion
Federführend:Hauptamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Der Gewerbesteuerhebesatz wird übergangsweise ab dem 01.05.2021 bis zum 31.12.2021 von 470 v.H. um 120 v.H. auf 350 v.H. abgesenkt.

2. Der Gewerbesteuerhebesatz wird ab dem 01.01.2022 dauerhaft auf 350 v.H. abgesenkt.

3. Die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass keine strengen Anforderungen an die Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer gestellt werden und in diesem Zusammenhang keine Stundungszinsen bei positiv beschiedenen Anträgen erhoben werden.


 

Abstimmungsergebnis zu Ziffern 1 und 2

Stimmberechtigt:

14

Abstimmung:

1:13

 

 

Eine Abstimmung zu Ziffer 3 ist hinfällig, da das Beantragte bereits umgesetzt wird.

 

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Der Antrag der AfD Stadtratsfraktion vom 16.03.2021 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Dringlichkeitsantrag Gewerbesteuer um 25% senken Gewerbe entlasten und unterstützen (117 KB)