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Beschluss
1. Der Gewerbesteuerhebesatz wird übergangsweise ab dem 01.05.2021 bis zum 31.12.2021 von 470 v.H. um 120 v.H. auf 350 v.H. abgesenkt. 2. Der Gewerbesteuerhebesatz wird ab dem 01.01.2022 dauerhaft auf 350 v.H. abgesenkt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt darauf hinzuwirken, dass keine strengen Anforderungen an die Anträge auf Stundung der Gewerbesteuer gestellt werden und in diesem Zusammenhang keine Stundungszinsen bei positiv beschiedenen Anträgen erhoben werden.
Abstimmungsergebnis zu Ziffern 1 und 2
Eine Abstimmung zu Ziffer 3 ist hinfällig, da das Beantragte bereits umgesetzt wird.
__________________________________________________________________________ Der Antrag der AfD Stadtratsfraktion vom 16.03.2021 ist damit geschäftsordnungsmäßig erledigt.
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