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Beschluss
1. Für den Bereich zwischen der Hochfeldstraße im Westen, der Alpenstraße im Süden, der Haunstetter Straße im Osten und der Neidhartstraße bzw. dem Flurstück Nr. 5230/91 (Gemarkung Augsburg) im Norden, wird die in der Anlage beigefügte Erhaltungssatzung Nr. 1 „Beidseits der Lessingstraße“ beschlossen. Der konkrete räumliche Geltungsbereich des festgelegten Gebiets ergibt sich aus dem Lageplan vom 12.03.2021, der Bestandteil der Satzung ist.
2. Die in 1. genannte Satzung soll gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB der Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des beschriebenen Gebiets aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt dienen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen, insbesondere die Erhaltungssatzung zügig in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
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