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Auszug - Weitergewährung des zusätzlichen gemeinsamen Budgets für den Behinderten-, Integrations- und Seniorenbeirat  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 17.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 10:00 - 15:40   (öffentlich ab 10:05) Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/05221 Weitergewährung des zusätzlichen gemeinsamen Budgets für den Behinderten-, Integrations- und Seniorenbeirat
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Oberbürgermeisterin
Federführend:Referat OB   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Als Ausdruck der Wertschätzung und als zusätzliche Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit erhalten der Behinderten-, Integrations- und Seniorenbeirat auch für die Jahre 2021 und 2022 Zugriff auf ein gemeinsames zusätzliches Budget von je 30.000 Euro pro Jahr.

 

2. Der Betrag wird zur Verfügung gestellt, um den Beiräten weiterhin die Möglichkeit zu geben, den Beiratsmitgliedern eine angemessene Aufwandsentschädigung zukommen zu lassen (in 2019: 12.170 € Aufwandsentschädigung für die drei Beiräte). Die Restsumme kann dann für zusätzliche Aktivitäten, Veranstaltungen oder gemeinsame Projekte verwendet werden. Das anerkannte Engagement und die Zusammenarbeit der drei sozialen Beiräte werden so gesichert und gestärkt.

 

3. Die Verteilung der Mittel für zusätzliche Aktivitäten oder Veranstaltungen erfolgt im jeweiligen Haushaltsjahr durch einvernehmliche interne Abstimmung der Geschäftsstellen der drei sozialen Beiräte. Vorrangig sollen gemeinsame Projekte daraus finanziert werden.

 

4. Die zuständigen Referate 3 und 4 erstellen die Anordnungen auf der Sachausgabenhaushaltsstelle eigenständig nach jeweils vorheriger Rücksprache mit dem D3.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die genaue Aufteilung der Mittel auf Haushaltsstellen im Zuge der Anmeldungen zum 1. Nachtragshaushalt 2021 zu initiieren.

 

 Aufwandsentschädigungen (Summe 13.750 €)

 - Integrationsbeirat 4.250 €

 HSt. 1.02120.4001.01. „ro für gesellschaftliche Integration - Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten“

 

 - Seniorenbeirat 5.500 €

  und

  Behindertenbeirat 4.000 €

 HSt. 1.49830.4001.01 „Senioren und Menschen mit Behinderung - Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten“

 

 Sachausgaben (Summe 16.250 €)

 - Integrationsbeirat 5.417 €

 HSt. 1.02120.6351.09 „ro für gesellschaftliche Integration - Betriebsausgaben Veranstaltungen

 

 - Seniorenbeirat 5.417 €

 HSt. 1.49830.6351.00. „Senioren und Menschen mit Behinderungen - Sonstige Betriebsausgaben“

 

- Behindertenbeirat 5.417 €

HSt. 1.49830.6351.01 - Senioren und Menschen mit Behinderungen „Sonstige Betriebsausgaben - Sonderbewirtschaftung“

 

Die drei genannten Haushaltsstellen sollen gegenseitig deckungsfähig sein (Deckungskreis „Sachausgaben Beiräte“)

 

Zur Deckung für die Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben sollen 30.000 € auf der HSt.: 1.02110.4001.01 herangezogen werden. Dies soll zum 1. Nachtrag 2021 angemeldet werden.

 

 

Die Verwaltung wird beauftragt, bei den weiteren Beiräten zu prüfen, inwiefern eine Aufwandsentschädigung in Frage kommt und gegebenenfalls die Geschäftsordnung/Satzung zu überarbeiten und den zuständigen Gremien vorzulegen.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

47

Abstimmung:

einstimmig