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Beschluss
1. Die Abfallwirtschaftsgebühren werden gemäß beiliegender Gebührenkalkulation (Anlage 2) ab dem 01.01.2021 erhöht.
2. Die Abfallwirtschaftsgebührensatzung wird nach Maßgabe des beiliegenden Entwurfs (Anlage 3) geändert.
Abstimmungsergebnis
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