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Beschluss
1. Im Vollzug des § 171b Abs. 1 BauGB wird die Festlegung des Stadtumbaugebietes Haunstetten Nr. 1 „Haunstetten“, beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 30.09.2020 (siehe Anlage).
2. Das Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) für den Stadtteil Haunstetten mit den darin dargestellten Zielen und Maßnahmen bildet gemäß § 171b Abs. 2 BauGB die Grundlage für das Stadtumbaugebiet Haunstetten Nr. 1 „Haunstetten“.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Schritte zur Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) vorzubereiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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