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Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII für die Kinder- und Jugendhilfe in der Stadt Augsburg in Abstimmung mit allen relevanten Partnern, insbesondere der ARGE der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege, dem Referat 4, dem Amt für Kindertagesbetreuung und dem Amt für soziale Leistungen, vorzubereiten. Die endgültige Entscheidung über die Einrichtung einer solchen Arbeitsgemeinschaft bleibt den zuständigen Ausschüssen vorbehalten.
Abstimmungsergebnis
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