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Auszug - Konzept zur Bewältigung der Corona Pandemie im Herbst/Winter 2020  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 7.1
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.10.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:26 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/05032 Konzept zur Bewältigung der Corona Pandemie im Herbst/Winter 2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, Berufsm. Stadtrat
Martin Schenkelberg, Berufsm. Stadtrat; Jürgen Enninger, Berufsm. Stadtrat; Dr.Wolfgang Hübschle, Berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 7   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Gesundheitsschutz als Priorität

 

Bei Erstellung der Beschlussvorlage stellt sich das Infektionsgeschehen als sehr dynamisch dar. Augsburg hat den Inzidenzwert überschritten, so dass die strengeren Maßnahmen der aktuell geltenden bayerischen Infektionsschutzverordnung zur Anwendung kommen. Die Unterbrechung der Infektionsketten und die Bewältigung der Pandemie haben oberste Priorität, so dass alle in den nachfolgenden Tenorziffern genannten Vorhaben nur unter dem Vorbehalt, dass sie aus gesundheitsfachlicher Sicht mit Blick auf den Infektionsschutz möglich sind, beschlossen werden. Bei Veränderung der Sachlage muss jederzeit die Gewährleistung der Vorgaben des Infektionsschutzes erfolgen. Entsprechende Vorbehalte und Widerrufsmöglichkeiten sind in allen Sachverhalten zu formulieren.

 

2. Zur Ermöglichung von kulturellen, sozialen, gastronomischen Angeboten etc. in den kalten Herbst- und Wintermonaten im Außenbereich werden zudem folgende Regelungen getroffen:

a. Auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren gemäß der Satzung über Sondernutzungen wird bis zum 31.03.2021r die genannten Zwecke verzichtet.

b. Die Gestaltungsrichtlinie für die Augsburger Innenstadt in der Fassung vom 07.11.2014 sowie die Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen wird um eine dringend gebotene infektionsschutzfachliche Entzerrung zu ermöglichen befristet auf den Zeitraum ab Beschluss bis einschließlich 31.03.2021 mit folgenden Maßgaben modifiziert:

i. Das Aufstellen von Windschutzelementen und Plexiglaswänden (auch zur infektionsschutzfachlich gebotenen Abtrennung von Sitzbereichen) ist zulässig.

ii. Das Aufhängen von Windschutzelementen an Schirmen und Markisen ist zulässig.

iii. Heizpilze, Heizstrahler oder sonstige Heizeinrichtungen (z.B. Heizkissen) sind im befristeten Zeitraum zulässig, jedoch nur in Verbindung mit der Benutzung von geeigneten Windschutzelementen nach lit. i. und lit. ii, um die Wärme gezielt an Besucherplätzen zu halten. Im Zeitraum, an dem keine Besucherinnen oder Besucher in der Nähe einer Erwärmungsquelle sitzen, ist die Leistung der Erwärmungsquelle auf ein Minimum zu reduzieren bzw. diese auszuschalten.

c. Die Verwaltung, insbesondere Umweltamt und Büro für Nachhaltigkeit, wird beauftragt, Nutzer von Erwärmungsquellen im Außenbereich über das Beratungsangebot EnergiePLUS des Umweltamtes zu informieren und ggf. im individuellen Fall alternativen Konzepte für die Außengastronomie vorzuschlagen. Die Nutzer von Erwärmungsmöglichkeiten haben das Beratungsangebot auf Aufforderung in Anspruch zu nehmen.

d. Soweit Erwärmungsmöglichkeiten im Außenbereich tatsächlich genutzt werden, erfolgt von Seiten der Stadt Augsburg eine Kompensation mit Blick auf ökologische Aspekte, die sich am tatsächlichen Ressourcenverbrauch orientiert. Die ökologische Kompensation soll hinsichtlich des Umfangs im April 2020 durch das Umweltamt bestimmt und hinsichtlich der Art (insbesondere Baumpflanzungen) durch die Forstverwaltung im Stadtgebiet der Stadt Augsburg erfolgen. Der Stadtrat ist hierüber im April 2021 zu informieren.

 

3. Dem Konzept des Sozialreferats (Anlage 1), wie Aufenthaltsflächen auch für soziale Angebote im Außenbereich genutzt werden können, sowie die Darstellung der Möglichkeiten, wie Beratungs- und Unterstützungsangebote im sozialen und gesellschaftlichen Bereich, auch durch freie Träger, weitergeführt werden und welches Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist, wird zugestimmt.

 

4. Das Konzept des Kulturreferats zur Ermöglichung von Kulturveranstaltungen im Winterhalbjahr sowie "Kulturwinter" auf dem Gaswerkgelände (Anlage 2), welches bereits am 14.10.2020 im Kulturausschuss behandelt wurde (BER/20/04999) und welches Bestandteil dieser Beschlussvorlage ist, wird vorbehaltlich der Ziffer 1 dieses Beschlusses zugestimmt.

 

5. Den Augsburger Gastronomiebetrieben wird in Verlängerung des in Tenorziffer 1 des Beschlusses vom 25.06.2020 beschlossenen Maßnahmenpakets (BSV/20/04539) bis zum 31.03.2021 die Möglichkeit eröffnet, Freischankflächen, etwa durch temporäre Umwandlung von Parkplätzen, im öffentlichen Verkehrsraum wo rechtlich und räumlich möglich weiterhin unter den gleichen Maßgaben zu nutzen bzw. neu zu schaffen oder zu erweitern. Die dazu entwickelten Verfahrensweisen (z.B. Online-Formulare) sind weiterzuführen. Das öffentliche Interesse an dieser Nutzung wird weiterhin anerkannt.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ergebnisse der laufenden Abstimmungsgespräche mit der Polizei zur Gestaltung der Silvesternacht dem Stadtrat spätestens in seiner Dezember-Sitzung 2020 vorzustellen.

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Bürgerinnen- und Bürgerwerkstatt „Evaluation Maximilianstraße und Innenstadt“ durchzuführen. Durch diese Werkstatt sowie durch die Einbeziehung weiterer Interessengruppen sind die Maßnahmen des „Augsburger Stadtsommers 2020“ (z.B. Teilberuhigung der Maximilianstraße, Nutzung von öffentlichen Plätzen, Erweiterung der Außenflächennutzungen etc.) zu evaluieren und dem Stadtrat die Ergebnisse und ein Vorschlag zur ggf. Weiterführung der Maßnahmen im Frühjahr 2021 vorzulegen.

 


 

Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2. b. iii.

Stimmberechtigt:

52

Abstimmung:

46:6

 

 

Abstimmungsergebnis BSV gesamt

Stimmberechtigt:

52

Abstimmung:

einstimmig

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 BSV Winter in der Stadt (104 KB)    
Anlage 2 2 Anlage 1_Konzept Sozialreferat_NEU (002) (72 KB)    
Anlage 3 3 Anlage2_BER_20_04999_Kulturwinter_Gaswerk_Präsentation (5063 KB)