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Beschluss
1. Der Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss spricht sich grundsätzlich für den Erlass einer Zweckentfremdungssatzung aus.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien einen Entwurf der Satzung vorzulegen.
3. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, ein Konzept vorzulegen, welches die Einhaltung der Bestimmungen dieser Satzung sowie die für den Erlass und entsprechenden Vollzug der Satzung erforderlichen Kosten (insbesondere Sach- und Personalkosten) ermittelt.
Abstimmungsergebnis
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