Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Dringlichkeitsentscheidung
Es wird auf die in der Anlage beigefügte Dringlichkeitsentscheidung von Frau Oberbürgermeisterin vom 04.08.2020 verwiesen.
Der Ausschuss nimmt die Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis.
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||