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Auszug - Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Augsburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Augsburg sowie Erhöhung der Kindertagespflege Kostenbeitragssätze zum 01.09.2020  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 22
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.07.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 20:14 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04654 Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Augsburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung in qualifizierter Tagespflege nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) im Stadtgebiet Augsburg sowie Erhöhung der Kindertagespflege Kostenbeitragssätze zum 01.09.2020
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Reiner Erben, berufsm. Stadtratsmitglied
Federführend:Referat 3   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Augsburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung in Qualifizierter Tagespflege nach dem SGB VIII wird wie folgt geändert:

 

 § 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

"Eine Änderung der gebuchten Betreuungszeiten ist jeweils für den Folgemonat möglich, sofern die Mitteilung über die geänderten Buchungszeiten bis spätestens zum 1. eines Vormonats erfolgt."

 

 § 5 Abs. 4 S. 4 wird wie folgt gefasst:

"Die Rückerstattung erfolgt nach entsprechender Mitteilung in Höhe des anteiligen Grundbeitrags im nächsten erreichbaren Buchungsmonat."

 

 § 5 Abs. 5 S. 2 wird wie folgt gefasst:

 

"Der Kostenbeitrag wird jeweils bis spätestens zum 1. eines Monats für den gesamten Monat zur Zahlung fällig."

 

 § 5 Abs. 5 wird um S. 4 und 5 wie folgt ergänzt:

 

"Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich im Wege des Bankeinzugs durch die Stadt Augsburg. Die Kostenbeitragspflichtigen werden verpflichtet, eine Einzugsermächtigung für ein ausreichend gedecktes Konto zu unterschreiben."

 

2. Die ab 01.09.2020 geltenden Kostenbetragssätze (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

einstimmig