Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Änderung der Kostenbeitragssatzung der Stadt Augsburg zur Erhebung von Elternbeiträgen für die Förderung in Qualifizierter Tagespflege nach dem SGB VIII wird wie folgt geändert:
§ 5 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: "Eine Änderung der gebuchten Betreuungszeiten ist jeweils für den Folgemonat möglich, sofern die Mitteilung über die geänderten Buchungszeiten bis spätestens zum 1. eines Vormonats erfolgt."
§ 5 Abs. 4 S. 4 wird wie folgt gefasst: "Die Rückerstattung erfolgt nach entsprechender Mitteilung in Höhe des anteiligen Grundbeitrags im nächsten erreichbaren Buchungsmonat."
§ 5 Abs. 5 S. 2 wird wie folgt gefasst:
"Der Kostenbeitrag wird jeweils bis spätestens zum 1. eines Monats für den gesamten Monat zur Zahlung fällig."
§ 5 Abs. 5 wird um S. 4 und 5 wie folgt ergänzt:
"Die Zahlungen erfolgen grundsätzlich im Wege des Bankeinzugs durch die Stadt Augsburg. Die Kostenbeitragspflichtigen werden verpflichtet, eine Einzugsermächtigung für ein ausreichend gedecktes Konto zu unterschreiben."
2. Die ab 01.09.2020 geltenden Kostenbetragssätze (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||