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Beschluss
Der selbstständige Gehweg „Gehweg vom Kalkbrennerweg zur Friedberger Straße“ wird gemäß Art. 7 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wegen Änderung der Verkehrsbedeutung umgestuft zum: - selbstständigen Geh- und Radweg im Bereich zwischen der nach Westen verlängerten Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2997/8 Gem. Hochzoll und der Friedberger Straße (in Anlage 2 schraffiert gekennzeichnet) - Anliegerweg im Bereich zwischen der Ortsstraße „Kalkbrennerweg“ und der nach Westen verlängerten Südgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2997/8 Gem. Hochzoll (in Anlage 2 kariert gekennzeichnet)
Abstimmungsergebnis
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