Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 263.422 € bei HSt. 2.79140.9851.00 VHK 003, Zuschussgewährung an die AVV-GmbH, Investitionsförderung an kommunale Sonderrechnungen, bewilligt. Die Deckung erfolgt durch Wenigerausgaben in gleicher Höhe bei HSt. 1.79140.7161.01 (Förderung des Verkehrs, Zuschüsse an sonstige öffentliche Sonderrechnungen).
Abstimmungsergebnis
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