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Beschluss
1. Das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2024 zur Förderung der Errichtung, Erweiterung und Sanierung von Vereinssportanlagen im Rahmen der städtischen Sportförderrichtlinien wird nach Maßgabe der beigefügten Anlage zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt den notwendigen Mittelbedarf und notwendige Anpassungen im Investitionsprogramm zu den jeweiligen Haushaltsjahren anzumelden.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Zuwendungen bei Vorliegen der sachlichen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen entsprechend zu bewirtschaften und gegebenenfalls bei Verzögerungen einzelner Vereinsbauvorhaben nicht abgerufene Zuschüsse/Darlehen vorbehaltlich der haushaltsmäßigen Voraussetzungen umzuschichten.
Abstimmungsergebnis
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