Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Als beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses werden gemäß § 71 Abs. 5, Art. 19 AGSG und § 4 Abs. 4 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Augsburg nachfolgende Personen bestellt:
beratendes Mitglied Stellvertreter
des Jugendamtes
Vormundschaftsrichter/in
Bereich Schulen/Schulverwaltung
für Arbeit Augsburg
ratungsstelle i.S.d. § 28 SGB VIII tätig ist
der Stadt Augsburg
direktion Augsburg
gendrings bzw. eine beauftragte Person
10. Vertreter/in der evang. Kirche Hr. Matthias Krauß Hr. Jürgen Steinmetz
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||