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Auszug - Aufhebung Bebauungsplan (BP) Nr. 213 "Für das Teilstück der Westumgehungsstraße zwischen der Markgrafenstraße und der alten Ulmer Bahnlinie" (Satzungsbeschluss)  

 
 
Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss)
TOP: Ö 5
Gremium: Bau-, Hochbau- und Konversionsausschuss (Bauausschuss) Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 18.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04304 Aufhebung Bebauungsplan (BP) Nr. 213
"Für das Teilstück der Westumgehungsstraße zwischen der Markgrafenstraße und der alten Ulmer Bahnlinie"
(Satzungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschlussempfehlung

 

1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Aufhebungssatzung des BP Nr. 213 „r das Teilstück der Westumgehungsstraße zwischen der Markgrafen-straße und der alten Ulmer Bahnlinie (heutiges Grundstück Fl. Nr. 2400, Gemarkung Oberhausen)" in der Zeit vom 02.01.2020 mit 03.02.2020 eingegangenen Stellung-nahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 04.05.2020 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2. Der seit 20.08.1965 rechtskräftige BP Nr. 213 wird vollständig und ersatzlos dauerhaft aufgehoben.

 

3. Die Aufhebung des BP Nr. 213, bestehend aus der Planzeichnung mit Zeichenerklärung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), jeweils in der Fassung vom 04.05.2020, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).

 

Die Begründung mit Umweltbericht (Teil C), in der Fassung vom 04.05.2020, die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil D), die Anlagen (Teil E) sowie die Verfahrensvermerke / Ausfertigung (Teil F) werden als Bestandteile der Aufhebungssatzung des BP Nr. 213 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).

 

4. Die zusammenfassende Erklärung nach § 10 a Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufhebung des BP Nr. 213 vom 04.05.2020 wird zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe Anlage 3).

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung des BP Nr. 213 nach den Vorschriften des aktuell geltenden BauGB abzuschließen und die Aufhebungssatzung öffentlich bekanntzumachen.

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

einstimmig