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Beschluss
1. Die Werkleitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes besteht künftig aus dem/der ersten Werkleiter/in und dem/der zweiten Werkleiter/in. Der/die zweite Werkleiter/in vertritt den/die erste/n Werkleiter/in bei dessen Verhinderung. 2. Zum ersten Werkleiter des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes wird der berufsmäßige Stadtrat Reiner Erben bis zu seinem Ausscheiden als berufsmäßiges Mitglied des Stadtrats der Stadt Augsburg bestellt. 3. Die Position des/der zweiten Werkleiters/in des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes wird organisatorisch dem/der juristischen Sachbearbeiter/in, der die juristische Betreuung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes übernimmt (Planstelle Nr.: 00200015) zugeordnet. 4. Der bisherige juristische Sachbearbeiter, der derzeit die juristische Betreuung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes übernimmt, Herr Christopher Schuhknecht, wird zum zweiten Werkleiter des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs bestellt. 5. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechend erforderliche Anpassung der Betriebssatzung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt Augsburg vorzunehmen und zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
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