Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Bestellung des/der ersten Werkleiters*in sowie des/der zweiten Werkleiters*in des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Augsburg (aws)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 6
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 28.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 19:05 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04361 Bestellung des/der ersten Werkleiters*in sowie des/der zweiten Werkleiters*in des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs der Stadt Augsburg (aws)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Frank Pintsch, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 2   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Werkleitung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes besteht künftig aus dem/der ersten Werkleiter/in und dem/der zweiten Werkleiter/in. Der/die zweite Werkleiter/in vertritt den/die erste/n Werkleiter/in bei dessen Verhinderung.

2. Zum ersten Werkleiter des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes wird der berufsmäßige Stadtrat Reiner Erben bis zu seinem Ausscheiden als berufsmäßiges Mitglied des Stadtrats der Stadt Augsburg bestellt.

3. Die Position des/der zweiten Werkleiters/in des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes wird organisatorisch dem/der juristischen Sachbearbeiter/in, der die juristische Betreuung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes übernimmt (Planstelle Nr.: 00200015) zugeordnet.

4. Der bisherige juristische Sachbearbeiter, der derzeit die juristische Betreuung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes übernimmt, Herr Christopher Schuhknecht, wird zum zweiten Werkleiter des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebs bestellt.

5. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechend erforderliche Anpassung der Betriebssatzung des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes der Stadt Augsburg vorzunehmen und zur Beschlussfassung vorzuschlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

61

Abstimmung:

einstimmig