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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 278 A "Zwischen Meierweg und Zirbelstraße" (2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)  

 
 
Stadtrat Augsburg (Kongreß am Park)
TOP: Ö 32
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 23.04.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 16:25 Anlass: Sitzung
Raum: Kongress am Park
Ort: Gögginger Str. 10, 86159 Augsburg
BSV/20/04163 Bebauungsplan (BP) Nr. 278 A "Zwischen Meierweg und Zirbelstraße"
(2. Billigungs- und Auslegungsbeschluss, beschleunigtes Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch - BauGB)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Der bisherige Entwurf des BP Nr. 278 A vom 23.05.2019 wird nach der durchgehrten 1. öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den in Kapitel III. genannten Gründen nochmals geändert.

 

2. Der geänderte Entwurf des BP Nr. 278 A vom 04.03.2020r den Bereich zwischen dem Meierweg im Westen, den gewerblichen Nutzflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 896/4 und 896/8, Gemarkung Oberhausen, im Norden, der Zirbelstraße (einschließlich) im Osten und der Wohnbebauung nördlich der Oettinger Straße im Süden wird erneut gebilligt (siehe Anlage).

 

3. Der BP Nr. 278 A ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 15.01.2016 rechtskräftigen BP Nr. 278 „dlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther Straße“ und hebt diesen insoweit auf.

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgrund des geänderten Entwurfs des BP Nr. 278 A erforderlichen Anpassungen an dem am 30.09.2019 geschlossenen städtebaulichen Vertrag mit den Vertragspartnern abzustimmen und in erforderlichem Umfang ergänzende Vereinbarungen abzuschließen.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Entwurf des BP Nr. 278 A gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der berührten Berden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen, sofern die in Tenorziffer 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ist dabei auf die geänderten oder ergänzten Teile zu beschränken. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ist auf 2 Wochen zu verkürzen.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

54

Abstimmung:

53:1