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Beschluss
1. Der bisherige Entwurf des BP Nr. 278 A vom 23.05.2019 wird nach der durchgeführten 1. öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den in Kapitel III. genannten Gründen nochmals geändert.
2. Der geänderte Entwurf des BP Nr. 278 A vom 04.03.2020 für den Bereich zwischen dem Meierweg im Westen, den gewerblichen Nutzflächen auf den Grundstücken Fl.Nrn. 896/4 und 896/8, Gemarkung Oberhausen, im Norden, der Zirbelstraße (einschließlich) im Osten und der Wohnbebauung nördlich der Oettinger Straße im Süden wird erneut gebilligt (siehe Anlage).
3. Der BP Nr. 278 A ändert mit Inkrafttreten in seinem Geltungsbereich den seit 15.01.2016 rechtskräftigen BP Nr. 278 „Südlich der Stuttgarter Straße, zwischen Meierweg und Donauwörther Straße“ und hebt diesen insoweit auf.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die aufgrund des geänderten Entwurfs des BP Nr. 278 A erforderlichen Anpassungen an dem am 30.09.2019 geschlossenen städtebaulichen Vertrag mit den Vertragspartnern abzustimmen und in erforderlichem Umfang ergänzende Vereinbarungen abzuschließen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Entwurf des BP Nr. 278 A gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut einzuholen, sofern die in Tenorziffer 4 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen ist dabei auf die geänderten oder ergänzten Teile zu beschränken. Die Dauer der Auslegung und die Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ist auf 2 Wochen zu verkürzen.
Abstimmungsergebnis
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