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Beschluss
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 253 B „Östlich der Nordfriedhofstraße, südlich des Werner-Egk-Weges" in der Zeit vom 25.11.2019 mit 10.01.2020 eingegangenen Stellungnahmen werden nach Maßgabe der dieser Be-schlussvorlage beiliegenden Würdigung vom 20.02.2020 behandelt (siehe Anlage 1).
2. Der BP Nr. 253 B für den geringfügig an seiner Südseite reduzierten Bereich zwischen der Nordfriedhofstraße (einschließlich) im Westen, dem Werner-Egk-Weg (einschließlich) im Norden, dem Spielplatz entlang der Thomas-Breit-Straße im Osten sowie der Werner-Egk-Grundschule im Süden, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzungen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 20.02.2020, wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2).
Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) und die Anlagen F.1. und F.2., jeweils in der Fassung vom 20.02.2020, sowie die Anlage F.3. in der Fassung vom 22.11.1993, die Anlage F.4. in der Fassung vom Dezember 2018 sowie die Anlage F.5. in der Fassung vom Juni 2019, werden als Be-standteile des BP Nr. 253 B ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).
3. Der BP Nr. 253 B ändert mit Inkrafttreten innerhalb seines Geltungsbereiches den seit 04.03.1994 rechtskräftigen BP Nr. 253 A „Östlich der Nordfriedhofstraße“ und hebt diesen insoweit auf.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB abschließend durchzuführen und den rechtswirksamen Flächennutzungsplan mit integrierter Landschaftsplanung (FNP) der Stadt Augsburg gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB im Wege der Berichtigung anzupassen (siehe Anlage 3).
Abstimmungsergebnis
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