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Beschluss
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, ab dem 01.01.2020 eine freiwillige Mietkostenförderung nach dargestelltem Förderverfahren befristet bis Ende 2021 einzuführen.
Neben der freiwilligen Mietkostenförderung für die befristete Anmietung von Räumen für Kindertagesbetreuung wird weiterhin der freiwillige Investitionskostenzuschuss gem. BSV/18/01333 gewährt. In Verbindung mit der Mietkostenförderung entfällt die Fördervoraussetzung, die Räume mindestens 5 Jahre zu nutzen. Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch das Fachamt. Abstimmungsergebnis
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