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Auszug - Freiwillige Mietkostenförderung für die befristete Anmietung von Räumen für Kindertagesbetreuung  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 05.02.2020 Status: öffentlich
Zeit: 14:00 - 16:55 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/04018 Freiwillige Mietkostenförderung für die befristete Anmietung von Räumen für Kindertagesbetreuung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten und unter Vorbehalt der Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel, ab dem 01.01.2020 eine freiwillige Mietkostenförderung nach dargestelltem Förderverfahren befristet bis Ende 2021 einzuhren.

 

Neben der freiwilligen Mietkostenförderung für die befristete Anmietung von Räumen für Kindertagesbetreuung wird weiterhin der freiwillige Investitionskostenzuschuss gem. BSV/18/01333 gewährt. In Verbindung mit der Mietkostenförderung entfällt die Fördervoraussetzung, die Räume mindestens 5 Jahre zu nutzen. Eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit erfolgt durch das Fachamt.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

18

Abstimmung:

einstimmig