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Auszug - Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 234.777 ? für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen (Erstattung der Abbruchkosten) aus dem Verkauf der Anwesen Friedberger Straße 145 - 149  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 4
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 30.01.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:10 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/20/03988 Bewilligung außerplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 234.777 ? für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen (Erstattung der Abbruchkosten) aus dem Verkauf der Anwesen Friedberger Straße 145 - 149
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

r die Erstattung der Abbruchkosten der Gebäude Friedberger Straße 145 - 149 gemäß Kaufvertrag vom 02.06.2015 mit der Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Augsburg (jetzt Wohnbaugruppe Augsburg | Leben) werden nach Art. 66 GO außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 234.777 € bei HSt. 2.88110.9851.00 VHK 312 Verkauf Anwesen Friedberger Straße 145 - 149, Investitionsförderung an kommunale Sonderrechnung bewilligt.

 

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 125.000 € bei HSt. 2.88110.3401.00 VHK 312 Verkauf Anwesen Friedberger Straße 145 - 149, Grundstücksveräerungserlöse und durch Wenigerausgaben in Höhe von 109.777 € bei HSt. 2.88110.9321.00 VHK 004 Allgemeine Grunderwerbungen, Grunderwerb.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

50

Abstimmung:

einstimmig