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Beschlussempfehlung - Die Gebührenfestsetzung für im sozialen Dienst tätige Gruppen (Betreuung und Versorgung, Hospiz, Hebammen, etc.) wird auf 50€/Jahr und Fahrzeug festgesetzt.
- Der Antragzeitraum von bis zu 3 Jahren/Fahrzeug wird beibehalten.
- Die Parkdauer für Fahrzeuge im sozialen Dienst tätige Gruppen (Betreuung und Versorgung) beträgt max. 3 Stunden in der Zeit von 6.00 bis 23.00 Uhr.
- Die Parkdauer für Fahrzeuge von Mitarbeitern, die im Bereich der Hospizarbeit oder als Hebammen tätig sind, wird auf max. 8 Stunden festgesetzt. Die Sondergenehmigung gilt ganztägig über 24 Stunden.
- Ein Missbrauch der Parkberechtigung kann zum Entzug der Sondernutzungserlaubnis führen.
- Die Gebührenanpassung erfolgt mit Neuantragstellung. Eine Rückvergütung wird ausgeschlossen. Bei Mehrjahresverträgen ist eine Neuantragstellung unter Verrechnung der bereits geleisteten Gebühren ab dem 2. Jahr möglich.
- Die Anträge der SPD Fraktion vom 04.12.2019, von Pro Augsburg vom 05.12.2019 und von der CSU vom 16.01.2020 sind damit geschäftsordnungsmäßig behandelt.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 13 | Abstimmung: | einstimmig |
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