Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die selbstständigen Gehwege „Europaplatz“ (in beiliegendem Lageplan mit Nr. 1 gekennzeichnet), „Gehweg von der Salomon-Idler-Straße zum Europaplatz (auf Höhe des Anwesens Salomon-Idler-Straße 22) (Nr. 2)“, „Gehweg von der Salomon-Idler-Straße auf Höhe des Anwesens Salomon-Idler-Straße 18 zum Europaplatz“ (Nr. 3) und „Westlicher Gehweg zum Europaplatz“ (Nr. 4) (in beiliegendem Lageplan gelb gekennzeichnet) werden gemäß Art. 7 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) aufgrund der Änderung der Verkehrsbedeutung jeweils zum Fußgängerbereich umgestuft, mit folgender Widmungsbeschränkung:
„nur Fußgängerverkehr, ausnahmsweise zugelassen ist: a) Radfahrerverkehr b) Lieferverkehr werktags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr“
2. Der selbstständige Gehweg „Gehweg von der Salomon Idler-Straße zum Europaplatz (gegenüber der Blériotstraße) (im beiliegenden Lageplan grün gekennzeichnet, Nr. 5) wird gemäß Art. 7 Abs. 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz aufgrund der Änderung der Verkehrsbedeutung zum selbstständigen Geh- und Radweg umgestuft.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||