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Beschluss - Der Beschluss des Stadtrates vom 17.03.2016 (BSV/16/00133 Neubau des Verwaltungsgebäudes in Passivhausqualität; Bauliche Verbesserung im Hauptdepot des Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetriebes, Riedingerstr. 40) wird aufgehoben.
- Die Verlagerung des aktuellen Standortes des aws wird nicht weiter verfolgt.
- Die Verwaltung wird beauftragt auf den Grundstücken Riedingerstraße 40 und Austraße 3 den Neubau oder Sanierung der Gebäude des Standortes im Rahmen eines Masterplanes aufzustellen und diesen schrittweise bedarfs- und umweltgerecht umzusetzen, incl. der Einholung etwaiger notwendiger Gremienbeschlüsse.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 50 | Abstimmung: | einstimmig |
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