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Beschluss
Der Wirtschaftsplan für die Stadtentwässerung Augsburg wird gemäß § 13 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und § 5 der Betriebssatzung für das Wirtschaftsjahr 2020 wie folgt festgesetzt:
2. im Vermögensplan
3. es werden festgesetzt
Abstimmungsergebnis
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