Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg

Auszug - Kostenloser ÖPNV in der City-Zone  

 
 
Stadtrat Augsburg (ganztags)
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.07.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 9:00 - 16:42 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03359 Kostenloser ÖPNV in der City-Zone
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Wirtschaftsförderung Stadt Augsburg   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit den swa und dem AVV zum Jahreswechsel 2019/2020 in der Augsburger Innenstadt eine sogenannte kostenfreie City-Zone einzuführen. Dabei soll die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs in einer Zone, die sich über jeweils eine Straßenbahnhaltestelle um die Haltestellen Königsplatz und Moritzplatz erstreckt, kostenfrei sein.

 

2. Die Stadt Augsburg verpflichtet sich verbindlich, die den Einnahmenverantwortlichen (aktuell: Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH AVG, Bayerische Regiobahn GmbH BRB, DB Regio AG, Landkreis Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Dillingen a.d.Donau, Stadt Augsburg) auf Basis dieses Beschlusses entstehenden Umstellungskosten für ihre Vertriebs- und Fahrgastinformationssysteme sowie für die aufgrund der kostenfreien ÖPNV-Nutzung in der Augsburger Innenstadt entstehenden Mindereinnahmen als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung der Stadt Augsburg auszugleichen.

 

 Die auszugleichende Verpflichtung beträgt:

 - 2019: max. 500.000,00 € einmalige Systemumstellungskosten

 - ab 2020 ff.: 886.000,00 € zzgl. Fortschreibung ab inkl. 2020

   (gesonderte Beschlussfassungen sind vorgesehen)

 

Dazu wird festgelegt, dass der Stadtratsbeschluss vom 21.02.2002 (Umsetzung des Stadtratsbeschlusses vom 29.04.1999 zur Rechtsformänderung der Stadtwerke) teilweise abgeändert wird. In diesem ist festgelegt, dass sich „der Anteil der Stadtwerke Augsburg Verkehrs GmbH an der staatlichen ÖPNV-Zuweisung […] nach dem Verkehrsangebot nach Nutzplatzkilometern im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr“ bemisst. Es wird festgelegt, dass diese Regelung bis auf weiteres wie folgt angepasst wird:

Der Anteil der Stadtwerke Augsburg Verkehrs-GmbH an der staatlichen ÖPNV-Zuweisung bemisst sich nach dem Verkehrsangebot nach Nutzplatzkilometern im allgemeinen öffentlichen Personennahverkehr.r die Jahre 2019 ff. erfolgt - zusätzlich zu den aus der Änderung der AVV-Tarifreform resultierenden Reduktionen gem. der am 29.05.2019 bekanntgegebenen Dringlichkeitsentscheidung DRI/19/03147 und gem. der Beschlussfassung BSV/19/03302 vom 25.07.2019 - eine Reduzierung in Höhe der oben festgelegten Beträge.

 

3. r das Jahr 2019 wird zum haushaltsmäßigen Vollzug folgende besondere Bewilligung gem. Art. 66 GO vorgenommen:

Zugunsten von HSt. 1.79140.7161.03 (Förderung des Verkehrs - Zuschüsse an sonstige öffentl. Sonderrechnungen - Sonderbewirtschaftung - vertraglich) werden außerplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 500.000 € bewilligt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Wenigerausgaben bei HSt. 1.83010.7151.01 (Stadtwerke Augsburg, Zuschüsse an öffentlich wirtschaftliche Unternehmen - gesetzliche oder vertragliche Leistungen).

 

Diese besondere Bewilligung soll im 1. Nachtragshaushalt 2019 nachveranschlagt werden, wobei die HSt. 1.79140.7161.03 einen Übertragbarkeitsvermerk erhalten soll.

 

4. Die Umschichtungen ab dem Jahr 2020 werden jeweils zu den Haushalten oder Nachtragshaushalten angemeldet.

 

5. Die Stadtwerke Augsburg werden beauftragt, mit den Partnern im AVV eine Verlängerung der Cityzone bis zum Kongress am Park zu veranlassen.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2022 eine Evaluierung der Wirksamkeit in Bezug auf die Frage der Verkehrs- und Schadstoffreduzierung im Innenstadtbereich durchzuführen.

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

52

Abstimmung:

47:5