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Beschluss
1. Im Vollzug des § 142 BauGB wird die als Anlage beiliegende Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt Nr. 15, „Jakobervorstadt Nord“, beschlos-sen. Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus dem Lageplan vom 02.04.2019, der Bestandteil der Sanierungssatzung ist.
2. Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren gemäß § 142 Abs. 4 BauGB und unter Ausschluss der Genehmigungspflicht nach § 144 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
3. Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB soll die Sanierung innerhalb einer Frist von längs-tens 15 Jahren durchgeführt werden.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des aktuell geltenden BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
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