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Auszug - Offensive Großtagespflege; Ergänzung der bisherigen Beschlusslage  

 
 
Jugendhilfeausschuss
TOP: Ö 10
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 13.05.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:00 - 16:17 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/19/03061 Offensive Großtagespflege;
Ergänzung der bisherigen Beschlusslage
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dr. Stefan Kiefer, Bürgermeister
Federführend:Referat 3 Beteiligt:Amt für Kinder, Jugend und Familie
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1. Die Sachkostenpauschale pro Kind in 2,25-facher Höhe wird ab 01.09.2019 neben den anerkannten freien Trägern der Jugendhilfe (gem. § 75 SGB VIII i.V.m. Art. 33 AGSG) auch freigemeinnützigen und sonstigen Trägern einer Großtagespflege und Unternehmen gewährt. Die Voraussetzungen für die zusätzliche Förderung gelten für freigemeinnützige Träger sowie sonstige Träger einer Großtagespflege und Unternehmen analog (BSV 18/01896 Tenorziffer 2).

 

2. Die Förderung der Großtagespflege gilt auch für selbständige Tagespflegepersonen: Großtagespflegen, die durch einen Zusammenschluss von zwei oder drei selbständig tätigen Tagespflegepersonen (z.B. als GbR, UG usw.) in gleichen Räumlichkeiten in familiärem Bezug und enger Bindung zum Kind betrieben werden, erhalten ab 01.09.2019 ebenfalls eine Sachkostenpauschale pro Kind in 2,25-facher Höhe der monatlichen Sachkostenpauschale für Tagespflege.

 

r selbständige Tagespflegepersonen im Zusammenschluss als Großtagespflege gelten folgende Voraussetzungen:

 

a.) Die betreuten Kinder haben ihren Wohnsitz im Stadtgebiet Augsburg

 

b.) Mindestens eine der selbständig tätigen Tagespflegepersonen ist eine pädagogische Fachkraft. Im Rahmen des gesetzlich geforderten Umfangs dürfen mit pädagogischer Fachkraft bis zu 10 Kinder mit max. drei Tagespflegepersonen ohne Ersatzbetreuung gleichzeitig betreut werden. Die betreuten Kinder sind persönlich gemäß Betreuungsvertrag und Belegungsplänen entsprechend zuzuordnen.

 

c.) Die Tagespflegepersonen sind selbständig tätig. Durch ihren Zusammenschluss haben sie eine juristische Person begründet. Die diesem Zusammenschluss zugrundeliegende Vereinbarung muss mit dem Förderantrag eingereicht werden.

 

d.) Die Tagespflegepersonen stellen die Ersatzbetreuung selbst sicher und legen eine entsprechende Vereinbarung vor, der die internen Regelungen zur Sicherstellung der Ersatzbetreuung dokumentiert.

 

e.) Die Gewährung von Zuschüssen zu den Beiträgen für die Pflege-, Kranken- und Unfallversicherung sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung richten sich nach den gültigen Richtlinien und der gültigen Tabelle der Kindertagespflege der Stadt Augsburg. Eine Abtretung der Ansprüche ist aufgrund der Selbständigkeit der Tagespflegeperson in der Großtagespflege nicht vorgesehen.

 

Wenn diese Voraussetzungen (Punkte a bis e) nicht mehr erfüllt werden, bleiben die Tagespflegepersonen in der Standardförderung ohne zusätzliche Zuschüsse gemäß Tabelle der Förderung in Kindertagespflege der Stadt Augsburg.

 

3. Die Umsetzung erfolgt ausschließlich unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushalten.

 

 

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushalten zu beantragen. Eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

19

Abstimmung:

einstimmig