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Beschluss
Nach Art. 66 GO werden überplanmäßige Ausgabemittel in Höhe von 970.000 € bei HSt. 2.29590.9601.00 VHK 701 - Errichtung eines Verkehrsübungsplatzes, Sonstige Bauten, in der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (Art. 69 GO) in Aussicht gestellt und zur sofortigen Bewirtschaftung, unter Berücksichtigung eventueller förderrechtlicher Belange, freigegeben.
Die Deckung dieser Mehrausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen in Höhe von 100.000 € bei HSt. 2.29590.3682.00 VHK 701 - Errichtung eines Verkehrsübungsplatzes, Investitionsförderung von übrigen Bereichen und in Höhe von 870.000 € bei HSt. 1.90020.0411.01 - Allgemeine Zuweisungen, Land - Schlüsselzuweisungen.
Die Nachveranschlagung der Besonderen Bewilligung wird für den 1. Nachtragshaushalt 2019 vorgesehen. Abstimmungsergebnis
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