Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Die Festsetzung einer Quote für Neubaugebiete ist notwendig und ein geeignetes Mittel, um die Bedarfe an gefördertem Wohnungsbau in Augsburg sicherzustellen.
2. Der Jugend-, Sozial- und Wohnungsausschuss empfiehlt, in enger Abstimmung zwischen dem Sozial- und dem Baureferat eine höchstmögliche, rechtssichere Sollquote für den geförderten Wohnungsbau bei städtebaulichen Verträgen und Neubebauungen zu erarbeiten und durch den Stadtrat festlegen zu lassen.
3. Ferner wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und wie künftig bei Abschluss von städtebaulichen Verträgen weitere Festlegungen für soziale Zwecke effektiv gefordert werden können.
4. Im Rahmen ihres Ermessens soll die Verwaltung zudem die längst mögliche Bindungsfrist (derzeit 40 Jahre) für neue oder wieder in die Bindung kommende Wohnungen festlegen.
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 1
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 2
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 3
Abstimmungsergebnis zu Ziffer 4
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