Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1. Ziffer V „Beförderung von Juristinnen/ Juristen über BesGr A14 BayBesO hinaus“ der Beförderungsrichtlinien für Beamtinnen und Beamten der Stadt Augsburg (BSV/11/00214) wird aufgehoben. 2. Auf verbeamtete juristische Sachbearbeitungen bei der Stadt Augsburg, die aktuell eine Planstelle, die nach A 15 bewertet ist, besetzen und noch in A13/A14 sind, ist die bisherige Regelung, dass eine Beförderung nach einer fünfjährigen Wartezeit und bei Vorliegen entsprechender Beurteilungen erfolgen kann, noch anzuwenden (Übergangsregelung).
Abstimmungsergebnis
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