Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1. Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des BP Nr. 654 „Beidseits der Zusamstraße“ in der Zeit vom 16.04.2018 mit 18.05.2018 eingegangenen Stellung-nahmen werden nach Maßgabe der dieser Beschlussvorlage beigefügten Würdigung vom 10.12.2018 behandelt (siehe Anlage 1)
2. Der BP Nr. 654 für den Bereich zwischen der Stätzlinger Straße im Norden, der Trasse der Augsburger Localbahn sowie den Grundstücken Fl.Nrn.1315/1, 1316 und 1247/4, jeweils Gemarkung Lechhausen im Westen, der Blücherstraße im Südwes-ten, den Grundstücken Fl.Nrn. 1293/3 und 1293/2, jeweils Gemarkung Lechhausen im Südosten sowie den Grundstücken Fl.Nrn. 1294, 1295, 1296, 1297, 1343, 1343/1, jeweils Gemarkung Lechhausen und dem Neufnachweg im Osten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A), der Zeichenerklärung (Teil B) und den textlichen Festsetzun-gen (Teil C), jeweils in der Fassung vom 10.12.2018 wird als Satzung beschlossen (siehe Anlage 2). Die Begründung (Teil D), die textlichen Hinweise und nachrichtlichen Übernahmen (Teil E) sowie die Anlagen (Teil F), jeweils in der Fassung vom 10.12.2018, werden als Bestandteile des BP Nr. 654 ebenfalls beschlossen (siehe Anlage 2).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das vereinfachte Aufstellungsverfahren nach § 13 BauGB abzuschließen und den BP Nr. 654 in Kraft zu setzen.
Abstimmungsergebnis
|
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||