Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
Der Wirtschaftsplan für den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb der Stadt Augsburg wird gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit § 4 und 5 der Betriebssatzung vom 28.03.2003 für das Wirtschaftsjahr 2019 wie folgt festgesetzt:
1. im Erfolgsplan
in den Erträgen auf38.162.517,-- Euro
in den Aufwendungen auf48.038.499,-- Euro
2. im Vermögensplan
in den Einnahmen auf31.385.657,-- Euro
in den Ausgaben auf31.385.657,-- Euro
3. es werden festgesetzt:
a)der Gesamtbetrag der Kredite auf6.322.175,-- Euro
b)der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf5.480.000,-- Euro
c)der Höchstbetrag der Kassenkredite auf5.000.000,-- Euro
Abstimmungsergebnis
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