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Auszug - Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) bei der Stadt Augsburg  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:45 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01910 Anwendung der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO)
bei der Stadt Augsburg
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Referat 6   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

Bei Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen bei der Stadt Augsburg sind unterhalb des jeweils aktuellen EU-Schwellenwertes ab dem 01.01.2019 die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.

 

Sie ersetzen die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

56

Abstimmung:

einstimmig