Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
Bei Vergabeverfahren für Lieferungen und Leistungen bei der Stadt Augsburg sind unterhalb des jeweils aktuellen EU-Schwellenwertes ab dem 01.01.2019 die Vorschriften der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) anzuwenden.
Sie ersetzen die Anwendung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A).
Abstimmungsergebnis
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