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Beschluss
Die Bauverwaltung wird beauftragt, auf der Nordseite der Stuttgarter Straße zwischen Hirtenmahdweg und Haus-Nr. 10 einen Radfahrstreifen sowie an Stellen, an denen die Restfahrbahnbreite nicht ausreicht, einen Schutzstreifen zu markieren und zwischen Haus-Nr. 10 und Signalanlage an der B 17 den Gehweg für eine gemeinsame Führung mit dem Radverkehr zu verbreitern.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, auf der Südseite der Stuttgarter Straße zwischen der Abfahrt der B 17 und dem Meierweg einen Radweg auszubauen sowie östlich des Meierwegs bis zur Eschenhofstraße einen Radfahrstreifen zu markieren.
Zur weiteren Erhöhung der Verkehrssicherheit wird die Verwaltung beauftragt, eine Querungshilfe zur Überquerung der Stuttgarter Straße auf Höhe der Biberbachstraße anzulegen und den Einmündungsbereich an der Biberbachstraße anzupassen sowie die für die Gesamtmaßnahme notwendigen Planungsleistungen zu vergeben und notwendigen Grunderwerb zu tätigen.
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