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Auszug - Neubau der Plärrerwache in Containerbauweise für die Einsatz- und Rettungskräfte während des Frühjahrs- und Herbstplärrers in Augsburg Besondere Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 170.000 Euro  

 
 
Finanzausschuss
TOP: Ö 10
Gremium: Finanzausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 24.07.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 15:07 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/18/01768 Neubau der Plärrerwache in Containerbauweise für die Einsatz- und Rettungskräfte während des Frühjahrs- und Herbstplärrers in Augsburg
Besondere Bewilligung überplanmäßiger Ausgabemittel nach Art. 66 GO in Höhe von 170.000 Euro
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Dirk Wurm, berufsm. Stadtrat
Eva Weber, Bürgermeisterin
Federführend:Amt für Verbraucherschutz und Marktwesen Beteiligt:Referat 1
    Kämmerei- und Steueramt mit Stadtkasse
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die derzeit auf dem Plärrergelände an der Schwimmschulstraße errichtete Plärrerwache wird abgerissen.             

 

2.Auf dem gleichen Areal wird ein doppelgeschossiger Neubau in Containerbauweise aufgrund der vorliegenden Planungsunterlagen errichtet.             

 

3.Im geplanten Neubau werden auch Räumlichkeiten zur Nutzung durch den Schwäbischen Schaustellerverband e.V. für Lagerzwecke zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür i. H. v. ca. 30.000 € (netto) werden über einen noch abzuschließenden Mietvertrag mit 10-jähriger Laufzeit refinanziert.             

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte zur Umsetzung der Baumaßnahme einzuleiten. Hierfür wird der baubetreuenden AGS, vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel im Finanzausschuss am 24.07.2018 (siehe Tenorziffer 5), ein entsprechender Auftrag zur Durchführung der weiteren Leistungsphasen erteilt.             

 

5.Zugunsten von HSt. 2.76320.9401.00 VHK 601, Kleiner Exerzierplatz, Neubau Plärrerwache - Hochbauherstellung werden überplanmäßige Mittel in Höhe von 170.000 € gemäß Art. 66 GO bewilligt. Die Deckung erfolgt in gleicher Höhe durch Mehreinnahmen bei HSt. 2.57030.3611.00 VKH 210, Bädermasterplan, Investitionsförderung vom Land - Plärrerbad.

Diese Besondere Bewilligung soll im 2. Nachtragshaushalt 2018 nachveranschlagt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

13

Abstimmung:

12:1