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Beschluss - Dem vorgelegten Konzept wird vorbehaltlich der Zurverfügungstellung der erforderlichen Haushaltsmittel ab dem Haushaltsjahr 2019, zugestimmt. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden zu den jeweiligen Haushalten, erstmals zum Haushalt 2019, angemeldet. Eine Berücksichtigung erfolgt im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten.
- Für die Umsetzung des im Konzept vorgesehenen gastronomischen Angebots wird versucht, die Finanzierung über einen Bildungsträger bzw. das Jobcenter Augsburg zu erreichen. Sollte dies nicht gelingen, entfällt das Angebot. Der Betrieb des Trägercafés ist dann aus dem Jugendhausbetrieb heraus zu entwickeln.
Abstimmungsergebnis Stimmberechtigt: | 18 | Abstimmung: | einstimmig |
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