Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1.Dem Augsburger Spielplatzprogramm 2019 - 2020 wird vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel in den jeweiligen Haushalten zugestimmt.
2.Die Fachverwaltung wird beauftragt, für die genannten Projekte im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten die notwendigen Verpflichtungsermächtigungen (VEs) und Barmittelansätze (Ausgaben und Einnahmen) zu den jeweiligen Haushalten anzumelden.
3.Die Fachverwaltung wird beauftragt in Kooperation mit dem Sozialreferat innerhalb eines Jahres einen Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Spielflächenleitplanes zu erarbeiten.
4.Folgende Anträge sind hiermit geschäftsordnungsgemäß erledigt: - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.10.2017 - Augsburger Spielplatzprogramm - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.10.17 - Kinderspielplatz zwischen der Neuburger Straße und der Brunnenstraße - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 17.05.17 - Rollstuhlgerechte Nutzbarkeit von Spielplätzen in Augsburg
Abstimmungsergebnis
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