Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Als weitere Warenart entsprechend § 4 Abs. 3 der Satzung über die Dulten und den Christkindlesmarkt in der Stadt Augsburg wird ein Kaffeestand mit kaffee-typischen Getränken und Speisen wie z. B. Waffeln, Dampfnudeln Striezel etc. und einer Fläche von 5 m auf 6 m (= 30m2) auf dem Rathausplatz festgesetzt. Die Verteilung der Warengruppen beim Christkindlesmarkt wird wie folgt festgelegt:
Süßwaren 12,07 % = 92 Frontmeter Imbiss 12,47 % = 95 Frontmeter Heiß- und Kaltgetränke 10,50 % = 80 Frontmeter Weihnachtsartikel (non-food-Produkte) 64,30 % = 490 Frontmeter Kaffeebetrieb 0,66 % = 5 Frontmeter
Maßgeblich für die Verteilung sind die bei der jeweiligen Veranstaltung genutzten Frontmeter entlang den Verkaufsflächen auf dem Christkindlesmarkt. Dies sind aktuell 762 Frontmeter.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, anhand des vorgenannten Maßstabes den Standplatz nach vorhergehender Ausschreibung zweckmäßig und ausgewogen zu vergeben. Abweichungen von Ziff. 1 sind unter Wahrung eines ausgewogenen Gesamtkonzeptes z. B. bei verändertem Verbraucherverhalten oder je nach Bewerberlage im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Veranstalters in untergeordnetem Umfang möglich.
3.Soweit auf Grund besonderer Angebote von Bewerbern veranstaltungsbezogen ausnahmsweise eine erhebliche Abweichung vom vorstehend fixierten Verteilungsmaßstab notwendig ist, wird Herr Oberbürgermeister entsprechend Art. 37 Abs. 2 Bayer. Gemeindeordnung ermächtigt, die notwendigen Entscheidungen zu treffen.
4.Der Beschluss vom 30.03.2017 (Drucks.-Nr. BSV 17/00107) wird aufgehoben.
5.Dem Volksfestbeirat und dem Allgemeinen Ausschuss ist über die Entscheidung bei nächster Gelegenheit zu berichten.
Abstimmungsergebnis
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