Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschluss
1.Die Stadt Augsburg befürwortet die Durchführung der Veranstaltung „Fest der Freiheit - Kirchentag in Augsburg“ auf dem Martin-Luther-Platz, in der Annastraße auf Höhe St. Anna, in der Phil.-Welser-Straße im Bereich des Köpfhauses, auf dem Fuggerplatz sowie auf dem Rathausplatz als Ausnahme zu den geltenden Richtlinien für die Nutzung des öffentlichen Verkehrsgrundes in der Stadt Augsburg durch Straßensondernutzungen. 2.Die Verwaltung wird beauftragt, dem Veranstalter (Evangelisch-Lutherisches Dekanat Augsburg) für die Zeit vom 22. Juni 2017 bis 26. Juni 2017 die für die Durchführung der Veranstaltung notwendigen Sondernutzungsrechte auf den unter Ziff. 1 genannten Plätzen und Straßen zu gewähren. 3.Die Verwaltung wird beauftragt, sicherheitsrechtliche Auflagen für den Betrieb der Veranstaltung festzusetzen, welche die berechtigten rechtlichen Belange der Anrainer umfassend berücksichtigen. 4.Das öffentliche Interesse an der Durchführung des „Festes der Freiheit - Kirchentag in Augsburg“ wird anerkannt. Abstimmungsergebnis
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