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Beschluss
Der Vertreter der Stadt Augsburg in der Gesellschafterversammlung der BUGA GmbH wird bevollmächtigt und beauftragt, den Beschlussinhalten der Gesellschafterversammlung der BUGA GmbH vom 22.12.216 zuzustimmen.
Die Gesellschafterversammlung beschließt die Satzungsänderung entsprechend der beigefügten Fassung.
1.Die Gesellschafterversammlung beschließt die Umstellung des Stammkapitals auf Eurobeträge nach § 1 Abs. 3 EGGmbHG (rein rechnerische Umstellung). Das Verhältnis der mit den Geschäftsanteilen verbundenen Rechte zueinander wird durch die Umrechnung zwischen Deutscher Mark und Euro nicht berührt (§ 1 Abs. 1 S. 3 EGGmbHG). Die Geschäftsführung wird mit der Vollziehung dieses Beschlusses beauftragt. (vgl. § 4 Gesellschaftsvertrag)
2.Der Aufsichtsrat der BUGA GmbH wird von 6 auf 5 Sitze verkleinert. Davon werden 3 Mitglieder vom Freistaat Bayern entsandt (2 Mitglieder vom Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie sowie 1 Mitglied vom Staatsministerium für Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat) sowie jeweils 1 Mitglied von der Stadt Augsburg und der IHK Schwaben. (vgl. § 9 Gesellschaftsvertrag) Abstimmungsergebnis
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