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Auszug - Bebauungsplan (BP) Nr. 476 II "Innerer und mittlerer Ladehof zwischen Hauptbahnhof und Gögginger Brücke" (Billigungs- und Auslegungsbeschluss)  

 
 
Stadtrat Augsburg
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtrat Augsburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 27.04.2017 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 16:48 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg
BSV/17/00195 Bebauungsplan (BP) Nr. 476 II
"Innerer und mittlerer Ladehof zwischen Hauptbahnhof und Gögginger Brücke"
(Billigungs- und Auslegungsbeschluss)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:VO Beschlussvorlage (Standard)
Referent/Initiator:Gerd Merkle, berufsm. Stadtrat
Federführend:Stadtplanungsamt   
 
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Beschluss

 

1.Die für den BP Nr. 476 II relevanten Stellungnahmen aus den bisher durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligungen und den Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach Maßgabe des dieser Beschlussvorlage beiliegenden Ergebnisberichts vom 16.03.2017 behandelt (siehe Anlage 1).

 

2.Der räumliche Geltungsbereich des BP Nr. 476 II wird im Nordwesten um die Fahr-gasse südlich des Gebäudes Halderstraße 29 (Bohus-Center) sowie um den Gehweg vor der Westseite des Gebäudes Halderstraße 27 erweitert und im Einmündungs-bereich der Ladehofstraße in die Halderstraße reduziert. Im Nordosten wird der Geltungsbereich um das Areal des Betriebshofs des Hermanfriedhofs erweitert. Im Südosten wird der Geltungsbereich um die ehemaligen „Siegau-Flächen“ westlich der Hermanstraße, das heißt um die Liegenschaften Fl.-Nr. 4924, 4925 und 4926, Gemarkung Augsburg, sowie um einen Teilabschnitt der Herman-straße zwischen Stettenstraße und Frohsinnstraße zurückgenommen. Im Südwesten wird der Geltungsbereich an die Grenze des Gleisvorfelds des Hauptbahnhofs angepasst (siehe Planzeichnung Anlage 2.a.).

 

3.Der Entwurf des BP Nr. 476 II „Innerer und mittlerer Ladehof zwischen Hauptbahnhof und Gögginger Brücke“r den Bereich zwischen der Bahnlinie Augsburg-München im Westen bzw. Südwesten, der Hermanstraße (teilweise einschließlich) im Süden bzw. Südosten, dem Hermanfriedhof (teilweise einschließlich) im Nordosten bzw. Norden und der bestehenden Bebauung südlich der Halderstraße sowie dem Haupt-bahnhof mit Bahnhofsvorplatz im Nordwesten, in der Fassung vom 16.03.2017 wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

4.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) durchzuführen.


Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

55

Abstimmung:

51:4