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Beschluss
1. Der selbstständige Gehweg „Gehweg Schlachthausgäßchen“ wird gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) wegen Änderung der Verkehrsbedeutung zur Ortsstraße aufgestuft (in beiliegendem Lageplan schraffiert gekennzeichnet).
2. Der selbstständige Gehweg „Gehweg Hinter der Metzg“ wird wegen Änderung der Verkehrsbedeutung teilweise zur Ortsstraße aufgestuft (Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG). Der von der Aufstufung erfasste Bereich beginnt bei der Nordgrenze des Grundstücks Fl.Nr. 2257 Gem. Augsburg und endet ca. 5 m nördlich hiervon (in beiliegendem Lageplan kariert dargestellt).
Der Aufstufungsbeschluss steht unter dem Vorbehalt, dass von der Regierung von Schwaben, als Straßenaufsichtsbehörde für Ortsstraßen der Stadt Augsburg, keine Erinnerung erhoben wird. Abstimmungsergebnis
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