Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1.Die am 23.04.2015 vom Stadtrat beschlossene und am 24.04.2015 im Amtsblatt Nr. 17/2015 der Stadt Augsburg bekannt gemachte Veränderungssperre zur Sicherung der mit der Aufstellung des BP Nr. 654 „Beidseits der Zusamstraße“ beabsichtigten Planung wird gemäß § 17 Abs. 1 Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) um ein Jahr verlängert. Die Stadt Augsburg erlässt hierzu die in der Anlage 1 beigefügte Änderungssatzung zur Veränderungssperre.
2.Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des BauGB durchzuführen. Abstimmungsergebnis
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