Ratsinformationssystem der Stadt Augsburg
Beschlussempfehlung
1.Im Rahmen eines Doppelhaushalts 2017/2018 wird die Haushaltssatzung gemäß Beilage mit getrennten Festsetzungen für die Haushaltsjahre 2017 und 2018 erlassen.
2.Mitbeschlossen wird die Haushaltsplanung für das Jahr 2017 und das Jahr 2018 samt ihren Bestandteilen und Anlagen entsprechend der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen gemäß beiliegendem Änderungsverzeichnis.
3.Der Finanzplanung 2016/2020 sowie dem Investitionsprogramm bis 2020 wird auf Basis der Vorlage der Verwaltung unter Berücksichtigung der vom Finanzausschuss beschlossenen Änderungen (siehe beiliegendes Änderungsverzeichnis) zugestimmt. Die Darstellungen des Finanzplans und insbesondere des Investitionsprogramms stehen ab 2019 jeweils unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit im jeweiligen Haushaltsjahr.
Der Ansatz der Haushaltsstelle 1.63110.5101.00 – Gemeindestraßen – Tiefbauunterhalt wird um 100.000 € erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, zum nächsten Nachtragshaushalt eine Priorisierung hierzu vorzunehmen und Vorschläge zu unterbreiten.
Die Mittel für die Sanierung des Gögginger Weihers (S. 15 – Liste L1) werden anstatt auf der Haushaltsstelle 1.59010.5101.00 – Tiefbauunterhalt – auf der Haushaltsstelle 1.59010.5102.00 – Unterhalt von Außenanlagen – mit der BFB 670/Amt für Grünordnung veranschlagt.
Die Beschlussfassung umfasst den Grundhaushalt sowie
Abstimmungsergebnis
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