Beschluss
Das Liegenschaftsamt wird beauftragt, unter Berücksichtigung von ökologischen Gesichtspunkten die landwirtschaftlichen Grundstücke zu verpachten. Die ökologischen Eckpunkte sind im beiliegenden Leitfaden (Anlage 2) enthalten, der in regelmäßigen Abständen angepasst wird.