Beschluss
1. Das Schulgutachten für die Grundschulen wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Zur Erfüllung der Aufgabe, im Rahmen der Sachaufwandsträgerschaft ausreichend Unterrichtsräume zur Verfügung zu stellen, wird die Verwaltung im Zusammenwirken mit dem Staatlichen Schulamt in der Stadt Augsburg beauftragt, auf Basis des Schulgutachtens eine Schulraumentwicklungsplanung zu erarbeiten und dem Ausschuss für Bildung und Migration vorzulegen.
Dabei ist zu prüfen, ob es zu einem Ausgleich zwischen den Schulsprengeln kommen kann.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Schulraumentwicklungsplanung regelmäßig fortzuschreiben und dem Ausschuss für Bildung und Migration vorzulegen.