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Tagesordnung - Allgemeiner Ausschuss  

 
 
Bezeichnung: Allgemeiner Ausschuss
Gremium: Allgemeiner Ausschuss
Datum: Mi, 17.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 14:30 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Sitzungssaal
Ort: Rathausplatz 2, 86150 Augsburg

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Festsetzung der endgültigen Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Büro für Kommunale Prävention; Aktuelle Berichterstattung und grundsätzliche Weiterentwicklung der Urbanen Konfliktbearbeitung (Referent/Initiator: Frank Pintsch, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05672  
    17.03.2021 - Allgemeiner Ausschuss
    Ö 3 - geändert beschlossen
   

Beschluss

 

1. Der ndliche Bericht zur Sachstandsanalyse in Reese-Park und Sheridan-Park wird zur Kenntnis genommen.             

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die bereits initiierten Verfahren zur Urbanen Konfliktbearbeitung sowohl für den Reese-Park als auch den Sheridan-Park unter Einbeziehung aller relevanten Interessenträgerinnen und Interessenträger sowie Institutionen im Rahmen aktueller personeller Möglichkeiten voranzutreiben und insbesondere die Aspekte der Anliegen der Anwohnerinnen und Anwohner sowie der Interessen der Jugendlichen und jungen Erwachsenen einzubeziehen. Dem Büro für Kommunale Prävention (BKP) obliegt die federführende Koordination, das Sozialreferat, das Umweltreferat, das Amt für Kinder, Jugend und Familie, das Bürgeramt, das Amt für Grünordnung und weitere involvierte Dienststellen sind einzubinden. Polizei, Streetwork (z.B. Katholische Jugendfürsorge oder Stadtjugendring) und weitere relevante Akteurinnen und Akteure sind ebenfalls einzubinden.

 

3. Der Bereich der Urbanen Konfliktbearbeitung (bisher Urbane Konfliktprävention) im Büro für Kommunale Prävention pilotiert mit Blick auf den Arbeitsauftrag unter Tenorziffer 2 und auf Grundlage der aktuellen Veröffentlichung des Deutsch-Europäischen Forums für Urbane Sicherheit (DEFUS) das Vorgehen, Arbeitsfelder des Kommunalen Präventionsrates ( „Städtebauliche Kriminalprävention“ und ggf. „Graffiti“) mit dem Bereich der Urbanen Konfliktbearbeitung synergetisch zu einem Handlungsfeld „Öffentlicher Raum“ zu verknüpfen.

 

4. Die anliegende Liste (vgl. Anlage 3) mit bisher vom Büro für Kommunale Prävention bearbeiteten Konfliktfeldern im Öffentlichen Raum - aktuell zu ergänzen um die Thematik Innenstadt und Maximilianstraße - wird zur Kenntnis genommen. Das Büro wird vorbehaltlich entsprechender finanzieller und personeller Kapazitäten beauftragt, die Arbeiten zur Konfliktprävention und Konfliktbearbeitung in den genannten Bereichen fortzusetzen und flexibel auf neue Herausforderungen im öffentlichen Raum zu reagieren.               

 

5. Das Büro für Kommunale Prävention wird gebeten, im kommenden Allgemeinen Ausschuss anhand einer Bestandsaufnahme sowie Bedarfs- und Wirksamkeitsanalyse hinsichtlich der aktuellen Arbeitskreise des Kommunalen Präventionsrates, die auch die bisherigen Erfahrungen und Anliegen der Netzwerkpartnerinnen und Netzwerkpartner mit einbezieht, Möglichkeiten der systematischen Weiterentwicklung und engeren Verschränkung der Tätigkeitsbereiche des Büros darzustellen. Dabei sollen auch das Wissen und die Erfahrungen von Expertinnen und Experten sowie entsprechender Institutionen (z.B. DEFUS) herangezogen werden, um einen zeitgemäßen Ansatz für „Urbane Sicherheit zu verwirklichen. Die Möglichkeiten des Einsatzes digitaler Arbeitsmittel sollen neben den sozialen Beziehungen als Triebmittel der Netzwerkarbeit gefördert werden.

 

6. Der Bereich der Urbanen Konfliktbearbeitung ist fortzuschreiben und zu stärken, insbesondere hinsichtlich der Ziele, der Handlungsfelder und des Instrumentariums für die Konfliktbearbeitung im öffentlichen Raum. Dazu sind insbesondere folgende Schritte zu ergreifen:

a. Es ist ein Leitfaden für die Bearbeitung von Konflikten im öffentlichen Raum und dem entsprechenden Handlungsinstrumentarium der Urbanen Konfliktbearbeitung (z.B. Mikroförderung, Bürgerschaftliches Engagement und „Patenschaften“, Rauminszenierungen, soziale Kontrolle und städtebauliche Möglichkeiten etc.) zu erarbeiten.

b. Es ist eine stärker raumbezogene Ausrichtung bei der Bearbeitung von Konflikten im öffentlichen Raum (vgl. Vorgehen Haller-Platz) mit relevanten verwaltungsinternen Akteurinnen und Akteuren sowie anderen Behörden und der Stadtgesellschaft (Anwohnende, Polizei, Stadtjugendring, Ordnungsbehörde, städtische Dienststellen, Quartiersmanagement, Institutionen und Vereine in den Quartieren, Verbände etc.) anzuwenden. Innerhalb der Verwaltung kommt dem Büro für Kommunale Prävention eine moderierende Koordination zu Fragen der Zuständigkeit sowie der konkret zu ergreifenden Maßnahmen zu.

c. Das Platz- und Nachtmanagement des Bürgeramtes arbeitet im Rahmen der Fortführung von regelmäßigen Abstimmungsgesprächen über Entwicklungen im öffentlichen Raum weiterhin eng mit dem Bereich der Urbanen Konfliktbearbeitung zusammen.

d. Die Methodenvielfalt der Konfliktbearbeitung und Mediation von Konflikten im öffentlichen Raum soll im Bereich der Urbane Konfliktbearbeitung gestärkt und durch den Ansatz Konfliktbearbeitung und Mediation in Augsburg“ (KUMA) erweitert werden. Das Profil des Ansatzes umfasst insbesondere folgende Aspekte:

 

  • Konzeptionelle Weiterentwicklung moderner Methode der Konfliktanalyse, um Konflikte und Herausforderungen im öffentlichen Raum zielgerichtet und bedarfsgerecht zu bearbeiten.

 

  • Ermittlung von geeigneten Gesprächstechniken und Formaten zur Konfliktbearbeitung für Konflikte im öffentlichen Raum mit interdisziplinär und gesamtgesellschaftlich zusammengesetzten Gruppen in einer vielfältigen Stadtgesellschaft. Für die Anwendung professioneller Gesprächstechniken im Konflikt ist zu prüfen, inwiefern die Verwaltung in Eigenleistung gehen kann oder ggf. fachlich kompetente Institutionen mit ihren Ressourcen und Kapazitäten eingebunden werden müssen, wie beispielweise die Regionalgruppe des Bundesverbandes Mediation, den Verein Mediation Augsburg-Schwaben, das Soziokratie-Zentrum Augsburg etc.

 

  • Initiierung von Kooperationen mit Hochschule, Universität und vergleichbaren Institutionen zur weiteren Professionalisierung der Arbeit der Urbanen Konfliktbearbeitung.             

 

7. Die Verwaltung wird beauftragt, alle organisatorischen, personalwirtschaftlichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Beschlusses - vorbehaltlich der finanziellen Möglichkeiten und der Veranschlagung im Haushalt - zu schaffen. Die Verwaltung wird gebeten, organisatorisch zu klären, ob und wie eine Stärkung des Büros für Kommunale Prävention und hier insbesondere des Bereichs der Urbanen Konfliktbearbeitung und des Strategieprozesses „Communities That Care CTC“ im Speziellen erfolgen kann.

 

8. Die Verwaltung wird gebeten, den Ausschuss regelmäßig über die Umsetzung und die Voraussetzungen des Beschlusses zu informieren.

Abstimmungsergebnis

Stimmberechtigt:

12

Abstimmung

11:1

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 UrbaneKonfliktbearbeitung_AllgemeinerAusschuss (14844 KB)    
Ö 3.1  
Dringlichkeitsantrag der AfD vom 15.03.2021 zum Thema "Gewaltverbrechen und Vandalismus im Reese-Park bekämpfen" (Referent/Initiator: AfD Fraktion)  
Enthält Anlagen
DAN/21/05724  
Ö 4  
Corona-Pandemie aus Sicht der Ordnungsverwaltung (Referent/Initiator: Frank Pintsch, Berufsm. Stadtrat)  
BER/21/05654  
Ö 5  
Vorstellung der Planungen zum neuen Bürgerbüro Göggingen und zur neuen Stadtteilbücherei Göggingen (Referent/Initiator: Frank Pintsch, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BER/21/05653  
Ö 6  
Feuerwache West Grundsatzbeschluss (Referent/Initiator: Frank Pintsch, Berufsm. Stadtrat)  
Enthält Anlagen
BSV/21/05531  
Ö 7  
Genehmigung der Niederschrift vom 07.10.2020  
.WP 02.ALL  
Ö 8  
Anfragen / Verschiedenes      
Ö 8.1  
Anfrage der SPD/DIE LINKE die soziale fraktion zu den Kreidezeichnungen am internationalen Frauentag (Referent/Initiator: SPD/DIE LINKE - die soziale fraktion)  
ANF/21/05722