Beschluss
1) Die Verwaltung wird beauftragt, die zur Abdeckung des bestehenden Fehlbedarfs an Kita-Plätzen ermittelten möglichen Projekte konsequent und mit hoher Priorität umzusetzen.
2) Die hierfür ggfs. erforderlichen Planungsaufträge sind bei eigenen Maßnahmen der Stadt Augsburg umgehend an das Hochbauamt bzw. die Wohnbaugruppe zu erteilen.
3) Die Anmietung von Objekten ist vorzubereiten und entsprechend der jeweiligen Bewirtschaftungszuständigkeit umzusetzen.
4) Die Planungs- und Realisierungsmittel für die aufgeführten und sich in der Folge ergebenden Vorhaben sind Zug um Zug zu den Haushalten anzumelden.